Freitag, 20. April 2018

UVP Ostumfahrung: Teilweiser Neustart und neue Chance für Einsprüche


Das Land Niederösterreich hat überraschend eine Wiederholung der öffentlichen Auflage der Umweltverträglichkeitsprüfung zur Ostumfahrung angekündigt.
http://www.noe.gv.at/noe/Umweltschutz/U_864_Kundmachung_Antrag_10.04.2018_1.pdf

Begründet wird dies mit einer Rechtsunsicherheit bezüglich §9, Abs 3 des UVP-Gesetzes, in dem es im Wesentlichen darum geht, wie das beantragte Vorhaben kundzumachen ist.
Genaue Hintergründe liefert das Land nicht. Transparenz und Offenheit sind - wie bei der Ostumfahrung gewohnt - Fremdwörter.

Was heißt das für das laufende Verfahren?


Bis zum 24. Mai werden die Unterlagen zur Ostumfahrung erneut in den Standortgemeinden Eggendorf, Lichtenwörth und Wiener Neustadt aufgelegt. Für all jene, die bisher keine Stellungnahme zur oder keinen Einspruch gegen die Ostumfahrung abgegeben haben, bedeutet dies eine neue Möglichkeit, ihre Bedenken einzubringen.

Diese Möglichkeiten gibt es:

  • Stellungnahmen: Bis zum 24. Mai besteht für alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.
  • Einsprüche als Nachbarn: Alle, die Nachbarn im Sinne des UVP-Gesetzes sind, können innerhalb dieser Frist ihre Parteistellung geltend machen und Einwendungen (Einsprüche) abgeben.

Stellungnahmen und Einwendungen, die bereits bei der "ersten" öffentlichen Auflage im Zeitraum vom 4. Oktober bis zum 17. November 2017 abgegeben wurden, bleiben gültig und müssen nicht nochmals vorgebracht werden. "Bereits rechtskonform gebildete Bürgerinitiativen nehmen weiterhin am UVP-Verfahren teil und müssen nicht neuerlich Stellungnahmen bzw. Unterschriftenlisten vorlegen", heißt es darüber hinaus von Seiten des Landes.

Das weitere Verfahren wird sich nach dem nunmehr kommunizierten Zeitplan des Landes um zumindest fünf Monate nach hinten verschieben.

Eine neue Chance


Die Wiederholung der öffentlichen Auflage zeigt, dass nicht nur das Projekt Ostumfahrung, sondern auch die UVP schlampig und unausgegoren ist. Jetzt besteht aber die Chance für Bürgerinnen und Bürger, die sich bisher noch nicht am Verfahren beteiligt haben, dieses verkorkste Straßenprojekt zu beeinspruchen.


Was bisher geschah? - Breiter Widerstand


Bereits während der erstmaligen öffentlichen Auflage der Umweltverträglichkeitsprüfung hat sich innerhalb der gesetzlichen Frist (4. Oktober bis 17. November 2017) breiter Widerstand gegen die Ostumfahrung formiert.

Obwohl das UVP-Verfahren alles andere als bürgerfreundlich ist und für Einwendungen inklusive Aktenstudium nur ein Zeitraum von sechs Wochen (de facto wesentlich weniger) zur Verfügung gestanden ist, wurden Einsprüche auf allen Ebenen erhoben. Alle Einspruchsmöglichkeiten, die das UVP-Gesetz bietet, wurden genutzt:

  1. Bürgerinitiativen: Die beiden Bürgerinitiativen "Ostumfahrung - So nicht!" (Anrainerinitiative) sowie L.A.M.A. (BI der Grünen) konnten die erforderliche Unterschriftenzahl aufbringen und deutlich übertreffen. 
  2. Nachbarn gegen Ostumfahrung: Betroffene Anrainer können in UVP-Verfahren als Nachbarn Parteistellung beantragen. Diese Möglichkeit wurde von zahlreichen Wiener Neustädtern und Lichtenwörthern genutzt.
  3. Umweltschutzorganisation erhebt Einspruch: Staatlich anerkannte Umweltschutzorganisationen haben gleichfalls die Möglichkeit, sich am Verfahren als Partei zu beteiligen. Auch diese Möglichkeit wurde genutzt. Eine Umweltschutzorganisation hat fristgerecht umfangreiche Einwendungen bei der zuständigen Landesbehörde erhoben. Damit besteht auch die Möglichkeit, einen allenfalls positiven UVP-Bescheid zu beeinspruchen und vor das Bundesverwaltungsgericht zu bringen.