Mittwoch, 24. Oktober 2018

Wie geht's weiter nach der UVP?

Einladung zum Treffen

"Wie geht's weiter nach der UVP?
Weitere Handlungsmöglichkeiten"


Wann?
  • 9. November, 19 Uhr

Wo?
  • Cafe-Restaurant Zum Einhorn / Singergasse 15, Wiener Neustadt 




Montag, 10. September 2018

Mündliche Verhandlung Ostumfahrung - Sagen Sie Ihre Meinung!

Das Land Niederösterreich hat den Termin für die mündliche Verhandlung zur Ostumfahrung bekanntgegeben.
  • Mittwoch, 17. Oktober  von 9.30 Uhr bis 16.30 Uhr
  • Donnerstag, 18. Oktober von 9 Uhr bis 16 Uhr
  • in der Arena Nova, Rudolf-Diesel-Straße 30 - Halle 2, Raum 3

Bitte nehmen Sie sich dafür Zeit. Hier haben Sie die Gelegenheit, den eigenen Standpunkt und Ihre Kritik an der Ostumfahrung klar und deutlich kundzutun. Dabei wollen wir uns an den alten lateinischen Grundsatz halten: suaviter in modo, fortiter in re (in etwa: höflich im Ton, aber hart in der Sache).
Wichtig: Man muss sich offensichtlich in eine so genannte Rednerliste eintragen. Dies geschieht am ersten Tag von 8.45 Uhr bis 9.15 Uhr.
Wie immer bei der Ostumfahrung so wurde diese Verlautbarung nur sehr versteckt auf der Homepage des Landes veröffentlicht. Eine darüber hinaus gehende Veröffentlichung erfolgte nicht. Das ist zwar rechtlich gedeckt ("Großverfahren"), aber alles andere als transparent.

Einsprüche und Antworten im Überblick

Das Land Niederösterreich hat darüber hinaus ebenfalls sehr versteckt die Einwendungen / Stellungnahmen zur Ostumfahrung veröffentlicht. Es ist doch eine sehr beachtliche Zahl - 77 nämlich. Neben dutzenden Anrainerinnen und Anrainern waren es auch drei Bürgerinitiativen, zwei Umweltschutzorganisationen, die Gemeinde Lichtenwörth sowie etliche Firmen, die die Gelegenheit zu Einsprüchen bzw. Stellungnahmen genutzt haben.
Die Bürgerinnen und Bürger, die selbst einen Einspruch oder eine Stellungnahme abgegeben haben, werden darüber nicht direkt verständigt und erhalten auch direkt keine Antworten. Auch das ist rechtlich gedeckt. Aber auch das ist aber meiner Meinung nach alles andere als bürgerfreundlich.
Sie können alle Einsprüche und die Antworten des Landes dazu in folgenden Dokumenten nachlesen: http://www.noe.gv.at/noe/Umweltschutz/U_864_fachl_Aus.pdf
http://www.noe.gv.at/noe/Umweltschutz/U_864_Beantwortung_Einwendungen.pdf
Die Antworten sind in sehr vielen Fällen von einer beträchtlichen Oberflächlichkeit und Ignoranz gegenüber dem Inhalt der Einwendungen gekennzeichnet. Man merkt, dass alles dem politischen Willen untergeordnet ist, die Ostumfahrung um jeden Preis und - in der für Anrainer und Umwelt  schädlichsten Variante (Hochlage, keine Tieferlegung) - durchzuziehen.

Koordinierungstreffen

Es wäre jedenfalls gut, vor der mündlichen Verhandlung Argumente auszutauschen und abzusprechen. Wir werden ein Treffen unseres Vereins ("Ostumfahrung - So nicht!") vorbereiten. Bitte um kurze Rückmeldung per E-Mail oder auf Facebook, falls Sie daran teilnehmen möchten.

Mittwoch, 1. August 2018

Herzliche Einladung zum Foto-Shooting Ostumfahrung

Die Ostumfahrung zerstört unwiederbringlich wertvolles Ackerland und ein schützenswertes Naturschutzgebiet. Allzuviele wissen gar nicht, was da zerstört wird und dass das Naturschutzgebiet rund um die Warme Fischa zu den schönsten Flecken von Wiener Neustadt und Umgebung gehört.

Wir wollen deshalb dokumentieren, was durch die geplante Straße verloren geht und den Ist-Zustand fotografisch festhalten.

Die Wiener Neustädter Grünen organisieren aus diesem Grund ein "überparteiliches Foto-Shooting", bei dem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Fotos der einzigartigen Landschaft machen werden.


  • Wann: Samstag, 4. August, 18 Uhr
  • Treffpunkt: Damm beim Schifferlwirt


Die gemachten Aufnahmen werden anschließend den Print- und Onlinemedien zur Verfügung gestellt.


Freitag, 20. April 2018

UVP Ostumfahrung: Teilweiser Neustart und neue Chance für Einsprüche


Das Land Niederösterreich hat überraschend eine Wiederholung der öffentlichen Auflage der Umweltverträglichkeitsprüfung zur Ostumfahrung angekündigt.
http://www.noe.gv.at/noe/Umweltschutz/U_864_Kundmachung_Antrag_10.04.2018_1.pdf

Begründet wird dies mit einer Rechtsunsicherheit bezüglich §9, Abs 3 des UVP-Gesetzes, in dem es im Wesentlichen darum geht, wie das beantragte Vorhaben kundzumachen ist.
Genaue Hintergründe liefert das Land nicht. Transparenz und Offenheit sind - wie bei der Ostumfahrung gewohnt - Fremdwörter.

Was heißt das für das laufende Verfahren?


Bis zum 24. Mai werden die Unterlagen zur Ostumfahrung erneut in den Standortgemeinden Eggendorf, Lichtenwörth und Wiener Neustadt aufgelegt. Für all jene, die bisher keine Stellungnahme zur oder keinen Einspruch gegen die Ostumfahrung abgegeben haben, bedeutet dies eine neue Möglichkeit, ihre Bedenken einzubringen.

Diese Möglichkeiten gibt es:

  • Stellungnahmen: Bis zum 24. Mai besteht für alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.
  • Einsprüche als Nachbarn: Alle, die Nachbarn im Sinne des UVP-Gesetzes sind, können innerhalb dieser Frist ihre Parteistellung geltend machen und Einwendungen (Einsprüche) abgeben.

Stellungnahmen und Einwendungen, die bereits bei der "ersten" öffentlichen Auflage im Zeitraum vom 4. Oktober bis zum 17. November 2017 abgegeben wurden, bleiben gültig und müssen nicht nochmals vorgebracht werden. "Bereits rechtskonform gebildete Bürgerinitiativen nehmen weiterhin am UVP-Verfahren teil und müssen nicht neuerlich Stellungnahmen bzw. Unterschriftenlisten vorlegen", heißt es darüber hinaus von Seiten des Landes.

Das weitere Verfahren wird sich nach dem nunmehr kommunizierten Zeitplan des Landes um zumindest fünf Monate nach hinten verschieben.

Eine neue Chance


Die Wiederholung der öffentlichen Auflage zeigt, dass nicht nur das Projekt Ostumfahrung, sondern auch die UVP schlampig und unausgegoren ist. Jetzt besteht aber die Chance für Bürgerinnen und Bürger, die sich bisher noch nicht am Verfahren beteiligt haben, dieses verkorkste Straßenprojekt zu beeinspruchen.


Was bisher geschah? - Breiter Widerstand


Bereits während der erstmaligen öffentlichen Auflage der Umweltverträglichkeitsprüfung hat sich innerhalb der gesetzlichen Frist (4. Oktober bis 17. November 2017) breiter Widerstand gegen die Ostumfahrung formiert.

Obwohl das UVP-Verfahren alles andere als bürgerfreundlich ist und für Einwendungen inklusive Aktenstudium nur ein Zeitraum von sechs Wochen (de facto wesentlich weniger) zur Verfügung gestanden ist, wurden Einsprüche auf allen Ebenen erhoben. Alle Einspruchsmöglichkeiten, die das UVP-Gesetz bietet, wurden genutzt:

  1. Bürgerinitiativen: Die beiden Bürgerinitiativen "Ostumfahrung - So nicht!" (Anrainerinitiative) sowie L.A.M.A. (BI der Grünen) konnten die erforderliche Unterschriftenzahl aufbringen und deutlich übertreffen. 
  2. Nachbarn gegen Ostumfahrung: Betroffene Anrainer können in UVP-Verfahren als Nachbarn Parteistellung beantragen. Diese Möglichkeit wurde von zahlreichen Wiener Neustädtern und Lichtenwörthern genutzt.
  3. Umweltschutzorganisation erhebt Einspruch: Staatlich anerkannte Umweltschutzorganisationen haben gleichfalls die Möglichkeit, sich am Verfahren als Partei zu beteiligen. Auch diese Möglichkeit wurde genutzt. Eine Umweltschutzorganisation hat fristgerecht umfangreiche Einwendungen bei der zuständigen Landesbehörde erhoben. Damit besteht auch die Möglichkeit, einen allenfalls positiven UVP-Bescheid zu beeinspruchen und vor das Bundesverwaltungsgericht zu bringen.