Sonntag, 22. Oktober 2017

Bürgerinitiativen: Wir legen los

Mit der beiliegenden Unterschriftenliste starten wir unsere Bürgerinitiative und bitten um eure/ um Ihre Unterstützung.


>> Unterschriftenliste BI "Ostumfahrung - So nicht!"


Möglichkeiten zur Unterstützung:


  • einfach das beiliegende Dokument herunterladen, ausdrucken und bei den Nachbarn sammeln gehen
  • oder bei plattformostumfahrung@a1.net eine entsprechende Zahl von Unterschriftenlisten "bestellen" - die Listen werden dann gerne vorbeigebracht
  • kurze Mitteilung an plattformostumfahrung@a1.net, sobald die Unterschriftenlisten ausgefüllt sind - die ausgefüllten Listen werden dann abholt
  • Bitte unterschreiben Sie auch, wenn es Ihnen möglich ist, bei der Bürgerinitiative L.A.M.A. „Landschafts- und Anrainerschutz. Mutige Alternative zur Ostumfahrung der Grünen. 

Wer noch weiterlesen will - Hintergründe und Rechtslage:


Laut Gesetz gründet sich eine Bürgerinitiative in einem laufenden UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)-Verfahren, indem Einwendungen gegen das Vorhaben formuliert werden, die dann von mindestens 200 Personen unterzeichnet werden.

Die Einwendungen müssen auf jeder einzelnen Seite der Unterschriftenliste stehen - deshalb darf es keine reinen "Unterschriftenseiten" geben und deshalb gibt es auf jeder Seite nur Platz für wenige Unterschriften.

Es gibt sehr rigide Formvorschriften. Bitte alle Spalten vollständig ausfüllen, da die Unterschriften sonst ungültig sind. Also Datum der Unterschrift (WICHTIG!) und dann - bitte leserlich - Vor- und Nachnamen, unbedingt die VOLLSTÄNDIGE ADRESSE (also nicht nur 2700 WN und X-Straße, aber keine Hausnummer,…), Geburtsdatum und dann die Unterschrift. Die Listennummer NICHT ausfüllen.

Warum kann die BI nicht früher starten? Weil das so ist ;-). Der früheste Starttermin ist das Datum, ab dem die Einreichunterlagen öffentlich aufgelegt werden - das war der 4. Oktober. Unmittelbar danach zu starten kann aber rechtlich ins Auge gehen, da die Behörde davon ausgeht, dass man einige Zeit zum Studium der Unterlagen braucht, um dann erst die Einwendungen formulieren zu können.

Ich bin aus Baden (oder Neunkirchen, Mattersburg,…), kann ich auch unterschreiben? Leider nein. Unterschriften können von all jenen geleistet werden, die in den drei Standortgemeinden bzw. den Nachbargemeinden der Ostumfahrung wohnen. Es sind dies WN, Lichtenwörth und auch Eggendorf als Standortgemeinden bzw. Katzelsdorf und Neudörfl als Nachbargemeinden!

Mir ist noch ein gutes Argument eingefallen, kann ich das einfach dazuschreiben? Nein, leider. Es darf nichts verändert werden.

Auch die Grünen starten eine BI (L.A.M.A. – s. oben), kann ich dort auch unterschreiben? Selbstverständlich, wir bitten sogar darum. Du kannst/Sie können bei mehreren BIs unterschreiben. Anmerkung: Wichtig ist nur, dass die so genannten Zustellungsbevollmächtigten, die an der "Spitze" der 1. Unterschriftenliste stehen, nicht dieselben Personen sind. Aber das ist ohnehin nicht der Fall.

Die BI vertritt auch meine Anliegen und kann meine persönlichen Interessen durchsetzen? Nein. Das geht nicht. Denn einerseits hat eine BI in diesem konkreten Verfahren ("vereinfachtes UVP-Verfahren") nur Beteiligtenstatus. Andererseits haben gerade Nachbarn im Sinne des UVP-Gesetzes eine gar nicht so schlechte Position - nämlich eine Parteistellung.

Deshalb: Wir freuen uns über deine/Ihre Unterschrift. Aber das ersetzt nicht dein/Ihr persönliches Engagement als Nachbar, der seine Parteistellung in dem Verfahren wahrnehmen will. Dazu arbeiten die Grünen gemeinsam mit einem Rechtsexperten eine Mustervorlage aus, die dann im Laufe der nächsten zwei Wochen zur Verfügung gestellt wird. Nachbarn, die ihre Parteistellung wahrnehmen wollen, können diese Vorlage benutzen, um ihre konkreten Einwendungen zu machen.